Unter Lärm verstehen wir ein Geräusch (Schall), das stören, belästigen, die Gesundheit schädigen und die Unfallgefahr erhöhen kann. Folgeerscheinungen sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie beispielsweise Schlaflosigkeit, Nervosität, Erhöhung des Blutdruckes, Beschleunigung der Herztätigkeit oder Stoffwechselstörungen.
Die Grenzwerte für die Geräuschemission am Arbeitsplatz sind in der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B 3, früher VBG 121) und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) festgelegt. Trotz der Erfolge von Lärmbekämpfungsmaßnahmen entfallen noch immer fast 30% aller Berufskrankheiten in der gewerblichen Wirtschaft auf die Lärmschwerhörigkeit.